Allgemeine Verkaufsbedingungen

Artikel 1: Reservierungen

Passagiere müssen ihren Ausflug im Voraus buchen.
Jeder besondere Gesundheitszustand muss zum Zeitpunkt der Buchung wie in Artikel 6-2 beschrieben angegeben werden.
Schwangere Frauen und Personen mit Behinderungen, körperlichen oder gesundheitlichen Problemen jeglicher Art müssen dies unbedingt bei der Buchung angeben.
Aufgrund der begrenzten Anzahl an Plätzen auf dem Schiff und des großen Andrangs, vor allem in der Hochsaison, ist es ratsam, die Buchung so früh wie möglich vorzunehmen.
Das Unternehmen akzeptiert Online-Buchungen über seine Website www.corse-emotion.com , per Telefon oder direkt in einer Verkaufsstelle.
Jede Buchung ohne sofortige Zahlung kann erst nach Übermittlung eines Kreditkartenabdrucks und gültiger Kontaktdaten bestätigt werden.
In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, sein Ticket nach dieser Buchung unter den in Artikel 4 der vorliegenden Bedingungen genannten Bedingungen zu bezahlen.
Minderjährige Kinder dürfen nur in Begleitung und unter der Verantwortung ihrer Eltern an Bord gehen.
Haustiere sind an Bord erlaubt.

Artikel 2: Fahrpläne, Strecken und Preise der Ausflüge

Das Unternehmen bietet seinen Passagieren im Laufe des Tages mehrere Touren zu unterschiedlichen Preisen an.
Die Uhrzeiten und Rundgänge der Ausflüge werden von der SARL Corse Emotion festgelegt. Die Website sowie die von der SARL Corse Emotion herausgegebenen Faltblätter, Schilder und Werbeplakate, auf denen die Ausflugsrouten vorgestellt werden, stellen kein Vertragsdokument dar. Die darin enthaltenen Informationen sind unverbindlich. Die Programme können geändert werden.
Während der Saison können sich diese Zeiten und Routen je nach Wetter, gefühlter Temperatur, Sonnenauf- und -untergangszeiten oder
Öffnungszeiten von Einrichtungen, die Passagiere für die angebotenen Ausflüge aufnehmen können (Hafen, Restaurant usw.).
Ebenso wie die Fahrpläne und Rundreisen können die Preise jederzeit aufgrund von Elementen oder auch aufgrund der wirtschaftlichen Konjunktur (Zuschläge, Treibstoff...) oder Änderungen von Steuern (Mehrwertsteuer, Hafen- und Benutzungsgebühren) variieren.
Die Gebühren variieren nicht in Abhängigkeit von der Anzahl der Besucher.
Die Preise für die Leistungen verstehen sich inklusive aller Steuern (inkl. MwSt.).
Die Fahrpläne, Strecken und Preise werden den Passagieren zum Zeitpunkt ihrer Buchung über die Website oder nach Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen für eine Informationsanfrage mitgeteilt.
Die zum Zeitpunkt der Buchung angekündigten Abfahrts- und Ankunftszeiten können jedoch vorverlegt oder verzögert werden, wenn der Kapitän des Schiffes auf irgendwelche Schwierigkeiten stößt.
Außerdem können die Wetterbedingungen den Schiffskapitän dazu zwingen, die ursprünglich geplante Tour des Ausflugs zu ändern.
Gegebenenfalls wird der Preis für den Ausflug angepasst.
In jedem Fall werden die Passagiere über jede Änderung des Fahrplans, der Tarife oder der Strecken informiert.
In keinem Fall rechtfertigt eine solche Änderung die Zahlung irgendeiner Entschädigung an die Passagiere.
Der Beförderer behält sich das Recht vor, nach dem Ermessen des Kapitäns und aus Gründen, die mit der Schifffahrt zusammenhängen, andere als die vorgesehenen Zwischenstopps einzulegen oder die ursprüngliche Route zu ändern. Es ist dem Kapitän erlaubt, Schiffe abzuschleppen, in jeder Situation Hilfe zu leisten, Schiffe umzuleiten, alle Rettungen und Umladungen vorzunehmen. Weder der Kapitän noch das Unternehmen haften für Umleitungen, Änderungen, Unterbrechungen der Dienste oder Verzögerungen bei Abfahrten und Ankünften des Schiffes oder für nicht übereinstimmende Ankünfte, Abfahrten oder Anschlüsse von Schiffen und Flugzeugen und Zügen.

Artikel 3: Stornierung

3.1 - Stornierung durch die Gesellschaft

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Ausflug ohne Vorankündigung oder Entschädigung zu stornieren, wenn die Mindestanzahl an Passagieren (8 Vollzahler) nicht erreicht wird, im Falle höherer Gewalt, unvorhergesehener Ereignisse, schlechter Wetterbedingungen, Havarien, Funktionsstörungen jeglicher Art, aus Sicherheitsgründen oder aus jedem anderen legitimen Grund.
Nur der Kapitän des Schiffes kann beurteilen, ob die Wetterbedingungen die Durchführung des Ausflugs erlauben oder nicht, und zwar immer mit dem Ziel, den Passagieren einen Besuch unter den bestmöglichen Bedingungen zu ermöglichen.
Wenn die Abfahrt des Schiffes durch eines dieser außergewöhnlichen Ereignisse verhindert oder verzögert wird, haftet das Unternehmen nicht für die den Passagieren entstandenen direkten oder indirekten Kosten und Schäden.
Die Gesellschaft Corse Emotion verpflichtet sich, die Passagiere zu benachrichtigen, sobald sie Kenntnis von den geringsten Schwierigkeiten hat, die die Durchführung des Ausflugs verändern oder verhindern.
Das Unternehmen wird sich bemühen, den Passagieren eine Alternative anzubieten, insbesondere die Verschiebung des Ausflugs, je nach Verfügbarkeit des Unternehmens, ohne dass die Passagiere Anspruch auf irgendeine Art von Entschädigung, Rückerstattung oder Schadensersatz erheben können.
Wenn keine Ersatzlösung angeboten oder akzeptiert wird, können die Passagiere die Erstattung des gesamten Flugpreises vom Unternehmen verlangen.
Rückerstattungen erfolgen mit derselben Zahlungsmethode, die der Fluggast bei der Buchung verwendet hat.

3.2 - Stornierung durch den Passagier

Der Fluggast hat die Möglichkeit, seine Buchung aus jedem Grund und zu jeder Zeit zu stornieren.
Dennoch kann er nur dann eine Rückerstattung erhalten oder von der Zahlung des Tickets befreit werden, wenn die Stornierung mindestens 48 Stunden vor der Abfahrtszeit des Ausflugs erfolgt.
Andernfalls ist der Passagier verpflichtet, den gesamten Fahrpreis zu bezahlen, und das Unternehmen ist nicht zu einer Rückerstattung oder Entschädigung verpflichtet.

3.3 - Stornierung Gruppe

Eine Gruppe hat die Möglichkeit, ihre Buchung nur aus zwingenden Gründen zu stornieren.
Dennoch kann er nur dann eine Rückerstattung erhalten oder von der Zahlung seines Tickets befreit werden, wenn die Stornierung mindestens 72 Stunden vor der Abfahrtszeit des Ausflugs erfolgt.
Andernfalls ist der Passagier verpflichtet, den gesamten Fahrpreis zu bezahlen, und das Unternehmen ist nicht zu einer Rückerstattung oder Entschädigung verpflichtet.

Artikel 4: Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung des Tickets erfolgt zum Zeitpunkt der Buchung.
Das Unternehmen akzeptiert die Zahlung per E-Transaktion, Kreditkarte, ANCV-Ferienschecks oder in bar.
Das Unternehmen akzeptiert keine Zahlungen per Scheck mehr.
Passagiere können ihr Ticket direkt online auf der Website der Fluggesellschaft oder während der Öffnungszeiten am Hauptfahrkartenschalter auf der Piazza della Marina in PORTO bezahlen.
Eine gültige elektronische Adresse (E-Mail) und Telefonnummer sind zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich, um Ihren entmaterialisierten Fahrschein zu erhalten. Für die Gültigkeit der E-Mail-Adresse und der Telefonverbindung ist der Kunde verantwortlich.
Fahrscheine werden nur gegen vollständige Bezahlung ausgestellt.
Bei Feriengutscheinen wird kein Wechselgeld herausgegeben.

Artikel 5: Gültigkeit und Unübertragbarkeit der Titel

Die Fahrscheine sind für die Saison des laufenden Jahres gültig.
Sie sind nicht übertragbar.

Artikel 6: Ein- und Aussteigen

6.1 - Bedingungen für die Einschiffung

Die Passagiere müssen sich 15 Minuten vor der Abfahrt vor dem Einstiegsbereich einfinden, wenn sie keinen Fahrschein haben, und 10 Minuten vor der Abfahrt, wenn sie einen elektronischen Fahrschein haben.
Verspätungen werden von der Fluggesellschaft nicht akzeptiert.
Im Falle einer Verspätung, selbst wenn der Passagier einen Fahrschein besitzt, sowie wenn der Passagier bei der Buchung keine gültige Telefonnummer angegeben hat oder nicht antwortet und wir ihn nicht erreichen können, hat der Passagier keine Ansprüche gegen das Unternehmen, wenn er nicht an Bord gehen kann.
Das Ein- und Aussteigen der Passagiere erfolgt in Anwesenheit des Kapitäns, der seine Passagiere dirigiert und ihnen sagt, wie sie an und von Bord gehen sollen.
Nur Passagiere, die ihren Platz reserviert haben und einen gültigen Fahrschein vorweisen können, dürfen an Bord gehen.
Der Fahrschein muss vom Passagier während der gesamten Reisedauer in einwandfreiem Zustand aufbewahrt werden.
Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, einem Passagier oder einer Gruppe von Passagieren, die ohne Reservierung oder ohne Fahrschein zur Einschiffung erscheinen, die Einschiffung zu verweigern.
Der Kapitän hat unter anderem die volle Befugnis, die Einschiffung jeder Person zu verweigern, deren körperlicher oder geistiger Zustand es ihr nicht erlaubt, den Ausflug zu unternehmen, oder jeder Person, die Drogen, Halluzinogene oder Alkohol zu sich genommen hat, die ihr Verhalten gegenüber anderen Passagieren gefährlich machen. In allen oben aufgeführten Fällen hat der Passagier nicht das Recht, sich der Haftung für Schäden an seiner eigenen Person, am Schiff, an Eigentum und Ausrüstung, an Dritten sowie am Eigentum Dritter zu entziehen.

6.2 - Gesundheitszustand der Passagiere

Jeder besondere Gesundheitszustand muss zum Zeitpunkt der Buchung angegeben werden.
Außerdem ist jeder Passagier mit einer Behinderung, einem nachgewiesenen Gesundheitsproblem oder körperlichen Bedingungen, die mit der angebotenen Fahrt unvereinbar sind (schwangere Frauen, Passagiere mit Rückenproblemen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder schweren Behinderungen oder hohem Herzschlag usw.), verpflichtet, dies dem Unternehmen bei der Buchung mitzuteilen, wie in Artikel 1 beschrieben.
Wenn bei der Buchung keine Angaben gemacht werden, kann der Kapitän Passagieren, deren Gesundheitszustand nicht mit dem Ausflug vereinbar ist, die Einschiffung verweigern, ohne dass vom Passagier eine Rückerstattung oder Entschädigung jeglicher Art verlangt werden kann.
Der Kapitän ist nicht verpflichtet, einen Passagier an Bord zu nehmen, der seinen Zustand unter diesen Bedingungen nicht erwähnt hat.
Dieser Fluggast ist dennoch verpflichtet, sein Ticket zu bezahlen, und es gibt keine Rückerstattung oder Entschädigung.
Wenn der Kapitän außerdem der Meinung ist, dass der Gesundheitszustand oder die körperlichen Voraussetzungen des Passagiers, der sich gültig gemeldet hat, angesichts der aktuellen Wetterbedingungen nicht mit der Fahrt vereinbar sind, ist er berechtigt, die Einschiffung des Passagiers zu verweigern.
In diesem Fall wird dem Fluggast der volle Betrag erstattet.

6.3 - Zugänglichkeit

Dieser Schiffstyp ist nicht kompatibel mit der Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder schweren körperlichen Behinderungen. Falls bei der Buchung keine Angaben gemacht werden, hat der Kapitän unter anderem die Befugnis, Passagieren, deren Behinderung nicht mit dem Ausflug vereinbar ist, die Einschiffung zu verweigern, ohne dass eine Rückerstattung oder Entschädigung jeglicher Art, wie in Artikel 6.2 definiert, gefordert werden kann.
Fahrräder, Kinderwagen, Buggys, selbst wenn sie zusammengeklappt sind, Motorradausrüstungen oder andere sperrige Materialien sind an Bord nicht erlaubt und dürfen nicht an Bord genommen werden.

Artikel 7: Sicherheitshinweise und Haftung

Der Kapitän ist der alleinige Herrscher an Bord seines Schiffes und informiert die Passagiere über die zu beachtenden Sicherheitsvorschriften.
Passagiere müssen während der Fahrt auf ihren Sitzen sitzen bleiben.
Sie dürfen sich an Bord des Schiffes nur mit Erlaubnis des Kapitäns bewegen.
Zigaretten, auch elektronische, sind an Bord des Schiffes verboten.
Minderjährige dürfen an Bord gehen, wenn sie von ihren Eltern begleitet werden und bleiben unter der vollen Aufsicht und Verantwortung der Eltern.
Haustiere sind an Bord erlaubt.
Die Passagiere verpflichten sich in jedem Fall, die von der Gesellschaft Corse Emotion an Bord der Schiffe aufgestellten Regeln zu befolgen und sich den Anordnungen des Kapitäns zu fügen.
Im Falle eines Unfalls, der darauf zurückzuführen ist, dass die Passagiere die Sicherheitshinweise nicht befolgen, haftet das Unternehmen nicht für die entstandenen Schäden.
Passagiere sind verpflichtet, ihre persönlichen Gegenstände bei sich zu behalten.
Die Fluggesellschaft haftet nicht für Gegenstände an Bord, die Beschädigung von persönlichem Eigentum und persönlichen Effekten (Schmuck, Edelmetalle, persönliche Papiere und Dokumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Mobiltelefone und Brillen. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände wird keine Entschädigung, Rückerstattung oder Vergütung geleistet.

Artikel 8: Baden

Das Unternehmen Corse Emotion ist kein Tauch- oder Schnorchelclub.
Dennoch bietet sie auf ihren Ausflügen Badepausen an.
Das Baden erfolgt auf eigene Verantwortung der Passagiere.
Der Kapitän behält sich das Recht vor, eine Badepause angesichts der Wetterbedingungen abzusagen.
Die Passagiere verpflichten sich in jedem Fall, die von der Gesellschaft Corse Emotion an Bord der Schiffe aufgestellten Regeln zu befolgen und sich den Anordnungen des Kapitäns zu fügen.

Artikel 9: Zwischenstopps

Es kann vorkommen, dass das Schiff seinen Passagieren auf Ausflügen Zwischenstopps anbietet.
Das Unternehmen ist während dieser Zwischenstopps nicht für die Passagiere und ihre persönlichen Gegenstände verantwortlich.
Während dieser Zwischenstopps werden keine Badeutensilien verliehen.
Das Unternehmen kann nicht für Schwierigkeiten haftbar gemacht werden, auf die Passagiere außerhalb des Schiffes, in einem Geschäft oder einer Einrichtung während eines Zwischenstopps stoßen.
Der Kapitän gibt den Passagieren einen Zeitplan für das Ende des Zwischenstopps und die Rückkehr zum Schiff an.
Die Passagiere müssen sich 5 Minuten vor der vom Kapitän angegebenen Abfahrtszeit vor dem Schiff einfinden.
Von einem Passagier, der aufgrund von Verspätungen nicht an Bord gehen konnte, kann keine Rückerstattung oder Entschädigung verlangt werden.

Artikel 10: Schiffsvorschriften

Die Schiffe der Gesellschaft Corse Emotion unterliegen den europäischen Vorschriften für die Beförderung von Passagieren.
Ein nach jährlicher Kontrolle erneuerter Schiffsausweis, der bescheinigt, dass das Schiff den technischen Normen für die Sicherheit von Fahrgastschiffen entspricht (Stabilität, Schwimmfähigkeit, Festigkeit, Brandverhütung und -löschung, Rettungsmittel usw.).
Der Kapitän verfügt über ein Brevet de commandement et de chef Mécanicien.
Diese Brevets setzen außerdem den Besitz einer Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe und eines CGO-Zertifikats (Certificate of Radio Operator) voraus.
Jeder Seemann muss sich jährlich einer ärztlichen Untersuchung seiner körperlichen Eignung unterziehen, die vor einem Arzt für Seeleute abgelegt wird.
Eine spezielle Versicherung, die alle Passagiere abdeckt.

Artikel 11: Gruppen, Übereinkommen und Privatisierung.

11.1 - Bedingungen

Die Reservierung einer Privatisierungsleistung oder einer Leistung für eine Gruppe wird erst dann wirksam, wenn der Kunde den Kostenvoranschlag akzeptiert und eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages der Leistung geleistet hat.
Die Zahlung des Restbetrags erfolgt spätestens vor der Einschiffung.
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden bleibt der Betrag der Anzahlung dem Unternehmen geschuldet und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung derselben oder auf irgendeine Art von Schadensersatz.
Im Falle einer Stornierung seitens des Unternehmens unter den in Artikel 3.1 beschriebenen Bedingungen erfolgt die Rückerstattung des gesamten Betrags an den Kunden.

11.2 - Gruppen und Konvention

Die Vorzugspreise, die der Gruppe gewährt werden, werden ab einer Anzahl von mindestens 10 Personen gewährt.
Die Zahlung des Betrags erfolgt gemäß den in Artikel 11.1 festgelegten Modalitäten.
Für die Rückerstattung gelten die Stornierungsbedingungen des Unternehmens, die in Artikel 3.1 definiert sind. Die Stornierungsbedingungen des Kunden sind in Artikel 3.3 festgelegt.
Im Rahmen von Vereinbarungen oder Abkommen, die zwischen Corse Emotion und Partnern geschlossen wurden, können deren Mitglieder oder Kunden von Rabatten profitieren, die von Corse Emotion gewährt werden.
Bei der Einschiffung müssen die Passagiere Dokumente vorweisen, die den Aufenthalt oder die Mitgliedschaft bei einem unserer Vertragspartner belegen, in diesem Fall wird der Betrag des Tickets zum gültigen Tarif in voller Höhe fällig, ohne dass ein Anspruch gegenüber der Gesellschaft Corse Emotion besteht.
Die Erstellung einer Vereinbarung berechtigt die unterzeichnenden Drittpersonen und Drittorganisationen nicht dazu, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Corse Emotion zu ersetzen.

Artikel 12: Beschwerden

Jede Beschwerde gegen das Unternehmen Corse Emotion muss innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Ausflugs per Einschreiben mit Rückschein an den Sitz des Unternehmens S.A.R.L. CORSE EMOTION- PLACE DE LA MARINE -20150 OTA PORTO gerichtet werden.

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Für Gruppenbuchungen kontaktieren Sie uns bitte per Telefon unter 06 68 58 94 94 oder per E-Mail : corse-emotion@orange.fr
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